Azofarbstoffe in Lebensmitteln
Auch heute noch (2018) werden viele Azofarbstoffe als Lebensmittelfarbstoffe eingesetzt. Einige dieser Farbstoffe sind umstritten, was die gesundheitlichen Risiken angeht. Seit dem 20.07.2010 müssen auf Lebensmitteln, die bestimmte Azofarbstoffe enthalten, sogar Warnhinweise aufgedruckt werden. Zu diesen umstrittenen Azofarbstoffen gehören [1,3]:
- Tartrazin (E 102, gelb), enthalten in Getränken, vor allem Likören und Obstweinen, aber auch in Süßwaren, Desserts, vielen Backwaren, Senf, Käse u.a. Lebensmitteln. Seit 1989 in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend verboten[3].
- Chinolingelb (E 104, gelb), enthalten in Getränken, Süßwaren, Desserts, Eis, Käse und Joghurt
- Sunsetgelb oder Gelborange S (E 110, orange), enthalten in gesalzenen Knabberartikeln, Schmelzkäse, Brausen, Sirup, Eis, Pudding, Kuchen, Keksen etc.
- Azorubin (E 122, rot), enthalten in gesalzenen Knabberartikeln, Schmelzkäse, Getränken, Süßwaren, Desserts, Marzipan u.a.
- Amaranth (E123, rot), enthalten in Kaviar, Likören und Spirituosen
- Cochenillerot A (E 124, rot), enthalten in gesalzenen Knabberartikeln, Schmelzkäse, Getränken, Süßwaren, Fruchtaufstrichen u.a.
- Allurarot AC (E 129, rot), enthalten in Brausepulver, Brausen, Sirup, Schmelzkäse, Eis, Pudding, gesalzenen Knabberartikeln etc.
- Brillantschwarz BN (E 151, schwarz), enthalten in Süßwaren und Kaviar-Ersatz
- Braun FK (E 154, braun), enthalten in englischen Räucherhering
- Braun HT (E 155, braun), enthalten in Süßwaren, Eis, Kuchen, Keksen und Gewürzen
- Litholrubin BK (E 180, rot), enthalten in essbarer Käserinde.
Einige der hier genannten Azofarbstoffe stehen in dem Verdacht, dass sie bei Kindern auf Aufmerksamkeitsdefizit hervorrufen können; daher auch der Warnhinweis "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beeinträchtigen" [1].
Manche Azofarbstoffe sind krebserzeugend
Azofarbstoffe gelten schon lange in Verdacht, Krebs auszulösen [3]. Zur Herstellung eines Azofarbstoffes wird ein Amin diazotiert und greift dann als elektrophiles Reagenz einen anderen Aromaten an. Kommen solche Azofarbstoffe in den menschlichen Körper, so können sie durch Darmbakterien wieder gespalten werden. Dabei wird dann das Amin, das ja im Farbstoff enthalten ist, wieder freigesetzt. Viele dieser Amine sind aber karzinogen, also Krebs erregend. Auf der Seite von Herrn Brand (www.bhbrand.de) findet sich ein schönes Beispiel für eine solche Spaltung:
Die Spaltung von Sudanrot G
Bei der Spaltung von Sudanrot G entsteht beispielsweise das Amin o-Anisidin, das zumindest im Tierversuch Krebs erzeugend ist [2].
Auch andere Krankheiten können durch Azofarbstoffe ausgelöst werden
Der Lebensmittelfarbstoff Tartrazin (E 102) wurde 1989 in Deutschland, Österreich und der Schweiz weitgehend verboten, nur noch bestimmte Liköre und Branntweine durften mit dem Farbstoff versetzt werden. Mehr als sechs Millionen Menschen reagierten vorher allergisch auf Tartrazin [3]. 1993 wurde dieses Verbot teilweise wieder aufgehoben, was nicht unbedingt auf Begeisterung bei deutschen Verbraucherschützern stieß. Schuld an der Neuzulassung waren unter anderem die teils sehr unterschiedlichen Regelungen in der EU und weil ein "europäischer Kompromiss gefunden werden musste" [3]. Seit 2007 sind wiederum einige Azofarbstoffe in Europa verboten bzw. müssen durch Warnhinweise gekennzeichnet werden. Nicht mehr zugelassen ist beispielsweise Rot 2G, das im Darm des Menschen das Krebs erregende Anilin freisetzt.
Quellen:
- https://www.it-recht-kanzlei.de/lebensmittel-azofarbstoffe-kennzeichnung.html
- http://www.bhbrand.de/downloads/2azofarbstoffe.pdf
- Angela Clausen, "Azofarbstoffe in Lebensmitteln" in UGB-Forum 5/09
- Römpp Chemie-Lexikon, 9. Auflage 1992